Zulassungsänderung Delan® WG

Die Zulassung von Delan® WG wurde erneuert und mit 22.01.2024 abgeändert.

Die Anwendungen in den Kulturen Kernobst, Birne, Weichsel und Süßkirsche bleiben bestehen, wurden aber wie folgt abgeändert:

Kernobst: max. 6 x 0,5 kg/ha mit 10 Tagen Abstand, Wartezeit 42 Tage; oder max. 3 x 0,5 kg/ha mit 7 Tagen Abstand, Wartezeit 42 Tage (insgesamt max. 6 Anwendungen pro Kultur und Jahr)

Weichsel & Süßkirsche: max. 3 x 0,5 kg/ha mit mind. 7 Tagen Abstand, Wartezeit 21 Tage

Nähere Details zur neuen Zulassung entnehmen Sie bitte dem Pflanzenschutzmittelregister www.psmregister.baes.gv.at .

Die Anwendung von Delan® WG in Wein, Hopfen, Pfirsich und Marille ist über die Dauer der Aufbrauchsfrist weiterhin zulässig. „Alte“ Anwendungsbestimmungen gelten während der Übergangszeit noch in ALLEN Kulturen!

Abverkaufsware mit dem „alten“ Etikett kann noch bis zum 22.07.2024 gekauft und bis zum 22.07.2025 aufgebraucht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.agrar.basf.at und bei Ihrem BASF-Regionalberater!

Pfl.Reg.Nr.: Delan® WG 3450-0, Faban® 3591-0, Delan® Pro 3632-0.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole beachten.

 Alexander Auer

Alexander Auer

BASF Österreich GmbH

Technik und Fachberatung

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